Buchen

Seekajak 1: Grundlagen

Seekajak 2: Vertiefung

Seekajak 3: Fine-Tuning

Gutscheine

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchungskonditionen von Hightide Kayak School GmbH:
– Mit der Buchung bestätige ich, die folgenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
– Ich habe verstanden, inbesondere die vom Veranstalter vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen zum gesamten Punkt 8 zu erfüllen.
– Ich akzeptiere, dass der Veranstalter nicht für den Verlust oder Schaden an persönlichen Gegenständen haftbar ist.
– Ich habe die Informationen bezüglich der Annulationskosten unter Punkt 3 gelesen, verstanden und akzeptiert.
– Falls Unsicherheiten bezüglich eines Gesundheitszustandes und der Durchführbarkeit einer Aktivität auftauchen, bitten wir um Kontaktaufnahme. Alle diesbezüglichen Auskünfte werden vertraulich behandelt.
– Unsere Aktivitäten hängen von der Mutter Natur ab. Es gibt Situationen, wo sie aufgrund ungünstiger Witterung verschoben, abgebrochen oder abgesagt werden müssen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hightide Kayak School GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hightide Kayak School GmbH (im Folgenden „Hightide“) und ihren Kunden bzw. Kundinnen (im Folgenden „Teilnehmer*innen“ oder „du“).

1. Anmeldung
1.1 Allgemeine Buchungsbedingungen
KundenInnen können sich direkt bei Hightide oder bei einer dafür vorgesehenen Verkaufstelle anmelden.
Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
Alle Preise auf der Website verstehen sich pro Person. Falls nichts anderes vermerkt beinhaltet der Preis auch das benötigte Material sowie Führung der Tour / des Kurses.
Der Treffpunkt wird für jedes Programm bzw. für jeden Kurs separat bekanntgegeben.
Einige unserer Touren / Kurse werden nur mit einer Mindestanzahl an Teilnehmer*innen durchgeführt.
Alle unserer Touren / Kurse haben eine beschränkte Teilnehmerzahl. Einige unserer Touren / Kurse verlangen eine gute körperliche Fitness.
Teilnehmer*innen unter 18 Jahren benötigen eine ausdrückliche Erlaubnis der Eltern / Sorgeberechtigten, um an Aktivitäten der Hightide teilnehmen zu können . Der/die sorgeberechtigte Person anerkennt die Risiken von Abenteuersportarten.

Bitte beachte, dass der Vertragsschluss zwischen dir und Hightide erst endgültig zustande kommt, nachdem wir geprüft haben, ob du die Teilnahmevoraussetzungen erfüllst.

1.2 Prüfung der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen

Sollten wir nach Prüfung der von dir gemachten Angaben zur Ansicht kommen, dass du die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllst oder gesundheitliche Bedenken zur sicheren Durchführung des gebuchten Programms bestehen, können wir dir die Teilnahme am gebuchten Programm verweigern und dir ggf. eine Alternative vorschlagen. Du bist in diesem Fall nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Sollte auf diese Weise kein geeignetes bzw. für beide Seiten akzeptables Programm gefunden werden, gilt die Anmeldung als nichtig und es wird keine Buchungs- oder Stornierungsgebühr fällig.

1.3 Keine Pauschalreisen

Hightide ist kein Reiseveranstalter, sondern lediglich Anbieter von Kajaktouren und -kursen.

„Keine Pauschalreisen“ bedeutet insbesondere:
Unsere Leistungen beschränken sich auf die in der jeweiligen Programmbeschreibung spezifizierten und publizierten Leistungen und Leistungszeiträume. Ein Hightide-Programm kann, je nach Ausschreibung, ein- oder mehrtägig sein, beschränkt sich aber immer auf unsere Leistungen am oder auf dem Wasser bzw. am Kursort während der im Programm ausgeschriebenen Programmtage und ggf. Kurszeiten.
Hightide ist nicht für deine Unterkunft verantwortlich. Du bist selbst verantwortlich, dich um deine Unterkunft am Kurs- bzw. Tourenort zu kümmern. Wir haben keinen Einfluss auf die Qualität der Unterkunft und lehnen daher jegliche Verantwortung dafür ab. Auf Campingplätzen bezahlen die Teilnehmer*innenn die von ihnen gewählte Unterkunft (Zelt, Camper, Bungalow etc.) selber und rechnen direkt mit dem Betreiber oder der Betreiberin der Anlage ab. Im Fall von von der Gruppe gemeinsam gemieteten Ferienwohnungen wird intern abgerechnet.
Hightide ist kein Personentransportunternehmen. Die An- und Abreise zum/vom Programm sowie eventuelle Transporte („Shuttles“) vor Ort sind Sache der Teilnehmer*innen und keine Leistung des Veranstalters.
Die Verpflegung auf unseren Angeboten ist prinzipiell Sache der Teilnehmer*innenn. Normalerweise stellen wir unseren Kund*innen die Möglichkeit zur Verfügung, ihre Verpflegung in der Gruppe zu organisieren. Das heisst, von den Teilnehmer*innen kann eine Gruppenkasse für gemeinschaftliche Einkäufe eingerichtet und gemeinsam gekocht werden. Niemand ist jedoch verpflichtet, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auch unsere Mitarbeiter*innen können sich auf diese Weise – privat und nach Feierabend – an der Gruppenverpflegung beteiligen. Daraus ergibt sich aber keine Verpflichtung seitens Hightide, in dem Sinne, dass unser Personal für die Küchenarbeiten verantwortlich wäre.
Eine Tour bzw. ein Kurs beginnt und endet am Wasser mit der Bereitstellung bzw. dem Verräumen der Boote und des Einsatzmaterials oder nach dem Ende einer Unterrichtseinheit an Land. Dies gilt auch für mehrtägige Angebote. Nach dem paddeln bzw. Kurs und dem Verräumen und Transport des Materials haben unsere Guides Feierabend und sind angehalten, sich für den nächsten Tag auf dem Wasser zu erholen.


1.4 Preise

Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung kommunizierten Preise und Konditionen.


2. Zahlungsbedingungen

Zur Bestätigung deines Platzes bei Reisen und Kursen innerhalb der Schweiz ist eine vollständige Zahlung erforderlich.

Für Reisen ins Ausland ist eine Anzahlung von mindestens CHF 400 bei der Buchung zu leisten. Der Restbetrag muss spätestens 60 Tage vor Reisebeginn bezahlt werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Veranstalter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Punkt 3 in Rechnung zu stellen.


Zahlungen können entweder direkt auf unserer online Buchungsplattform Trekksoft gemacht werden oder per Überweisung auf folgende Bankverbindung mit Angabe der 8 stelligen Buchungsreferenz:

Hightide Kayak School GmbH,
Lütschinenstrasse 24, 3806 Bönigen, Switzerland
Bank: PostFinance Ltd, Mingerstrasse 20, 3030, Bern, Switzerland
IBAN: CH22 0900 0000 6036 6557 3
BIC: POFICHBEXXX
Clearing No: 09000

3. Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt durch Kund*innen hat schriftlich zu erfolgen. Zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Buchungsstelle massgebend und wird folgendermassen berechnet:
NB.Die %-Zahlen beziehen sich auf den Gesamtbetrag. Für alle unsere Aktivitäten, insbesondere für die Längeren, empfehlen wir den Abschluss einer Annullationskostenversicherung zum Zeitpunkt der Buchung.


3.1 Winter und Sommer Halbtagestouren, Familien-Kurse Brienzersee

96 Stunden (4 Tage) – 24 Stunden vor Beginn der Aktivität 50%
24 Stunden oder weniger (inkl. Nichterscheinen) vor Beginn der Aktivität 100%


3.2 Kurse und Coaching in der Schweiz:
Mehr als 7 Tage vor Beginn der Aktivität CHF 50 Administrationsgebühr
7 Tage – 24 Stunden vor Beginn der Aktivität 50%
Am Tag des Beginns der Aktivität oder bei Nichterscheinen 100%


3.3 Kurse und Coaching im Ausland
Mehr als 90 Tage vor Beginn der Abreise CHF150 Administrationsgebühr
90-30 Tage vor Beginn der Abreise 50%
Weniger als 30 Tage vor Beginn der Abreise 100%


3.4 Nicht Erscheinen, verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise

Bei Nichterscheinen, zu spätem Eintreffen oder vorzeitigem Verlassen des Programms besteht kein Anspruch auf Preisermässigung oder Rückerstattung der Kosten. Dasselbe gilt, wenn du Teile eines mehrtägigen Programms verpasst, weil du z.B. mitten während einer Tour oder eines Kurses krank wirst oder dich vorübergehend nicht wohlfühlst.


4. Rücktritt durch den Veranstalter

4.1 Mindestteilnehmerzahl
Bei allen Aktivitäten besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, bieten wir Ihnen falls möglich ein alternatives Datum oder eine Rückerstattung des vollen Betrags.

4.2 Absage vor Aktivitätsbeginn
Der Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer*innen durch Handlungen und Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Falle gelten die
Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3.

Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen. Der bezahlte Preis wird zurückerstattet oder alternative Daten vorgeschlagen. In diesem Falle ist der Veranstalter bemüht, Kund*innen so schnell wie möglich darüber zu informieren, wobei das Bestreben die Tour / Kurs möglich zu machen von Seiten des Veranstalters maximal ist.

5.Programm- und Preisänderungen vor Vertragsabschluss

Preis- und Programmänderungen vorbehalten. Änderungen werden bei der Buchung bekanntgegeben.

6. Programmänderungen nach Vertragsabschluss oder Abbruch der Aktivität

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss auch während der Aktivität das Programm zu ändern oder abzubrechen, wenn Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe dies erfordern.
ohne dass du deswegen Rückforderungsansprüche geltend machen kannst.
Solltest du dich dennoch dafür entscheiden, alleine oder mit anderen Teilnehmer*innenn aufs Wasser zu gehen, geschieht dies als private Aktivität, für die Hightide keinerlei Verantwortung übernimmt (siehe hierzu auch Abschnitt 5.2).


7. Abbruch der Aktivität durch den Kunden

Brechen Teilnehmer*innen die Aktivitäten ab oder verlassen sie vorzeitig, erfolgt keine Rückerstattung allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innenn.

Ersatzpersonen
Um bei einer Absage im Vorfeld eines Programms Stornokosten zu vermeiden, hast du bis 7 Tage vor Programmbeginn die Möglichkeit, eine qualifizierte Ersatzperson vorzuschlagen. „Qualifiziert“ bedeutet: Diese muss zwingend die Teilnahmevoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Hightide ist nicht verpflichtet, die vorgeschlagene Person zu akzeptieren.

8. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer, Teilnahmebedingungen

8.1 Gesundheit

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer*innenn verpflichtensich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer*innen dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, und Alkoholeinfluss stehen.

8.2 Sicherheitsvorkehrungen
KundenInnen verpflichtensich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und die Weisungen des Veranstalters strikte zu befolgen. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter Teilnehmer*innenvon der Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3, nach Aktivitätsbeginn erfolgen keine Rückerstattungen.

8.3 Sicherheitsausrüstung

Es wird erwartet, dass die persönliche Sicherheitsausrüstung der Kunden für ihren Zweck geeignet und in angemessenem Zustand ist und ansonsten von der Hightide gemietet werden kann.

Darüber hinaus gelten für jedes Programm spezifische Vorgaben bezüglich der Mindestausrüstung der Teilnehmer*innenn (z.B. Neoprenpflicht, Trockenanzugpflicht etc.). Diese Vorgaben werden
den Teilnehmer*innenn im Vorfeld des Programms kommuniziert. Sie können aber auch vor Ort, den vorherrschenden Bedingungen entsprechend, vom Guide Team bzw. Tripleader, gemäss angepasst werden.

Es liegt in der Entscheidungsgewalt des Trip Leaders einzelne Teilnehmer*innen auszuschliessen oder ein Programm abzubrechen, wenn sich herausstellt, dass diese bzw. die ganze Gruppe nicht ausreichend für die angetroffenen Bedingungen ausgerüstet sind und sich daraus ein Sicherheitsrisiko ergibt.


8.4 Material

KundenInnen haben zu jeglichem zur Verfügung gestelltem Material zu jeder Zeit absolute Sorge zu tragen. Unter Berücksichtigung der üblichen Abnutzung, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Beschädigungen, Verlust oder Missbrauch des Materials in Rechnung zu stellen.

Schäden an deinem Material
Die Benutzung von eigenem Material geschieht auf eigene Verantwortung. Hightide haftet nicht für Schäden. Ebensowenig für Diebstähle oder den Verlust von Privatsachen, die vor, während oder nach dem von Hightide geleiteten Programm abhanden gekommen sind. Dies auch wenn sich die Sachen in Fahrzeugen von Hightide befunden haben.

Ebenso ist Hightide nicht verantwortlich für Schäden an bzw. Verluste von privatem Material (Kajaks, Paddel, Ausrüstung, Reisegepäck etc.), die sich vor, während oder nach unserem Programm oder auf dem Transport zum Einsatzort bzw. zum Wasser ereignen. Insbesondere wird jegliche Haftung im Zusammenhang mit Schäden an Mobiltelefonen, Kameras, Autoschlüsseln und anderer Elektronik abgelehnt, die mit aufs Wasser genommen wurden.

9. Versicherung
Die Teilnehmer*innenn sind durch den Veranstalter nicht versichert. Teilnehmer*innen sind dafür verantwortlich, dass sie einen genügenden Kranken- und Unfallsversicherungsschutz (inklusive Sportunfälle) sowie bei Bedarf eine Annulationskostendeckung zum Zeitpunkt der Buchung der Aktivität abgeschlossen haben.

10. Fotos
Fotografien welche während Hightide Kayak School-Touren und -Kursen gemacht werden, können allenfalls auf der Website, Broschüren und anderem Werbematerial verwendet werden. Falls ein Kunde oder eine Kundin nicht fotografiert werden möchte oder mit der allfälligen Veröffentlichung nicht einverstanden ist, soll er oder sie dies bitte direkt vor der Tour den Verantwortlichen bekannt geben.

11. Beanstandungen
Sollten Sie ein Problem, Schaden oder eine Beanstandung haben, wird diese, sofern möglich, sofort vom Veranstalter behoben. In erster Instanz können Beschwerden direkt an die Verantwortlichen vor Ort oder das Management gerichtet werden. In zweiter Instanz können Beschwerden bis 28 Tage nach der Aktivität dem Chefmanagement schriftlich an Hightide, Lütschinenstrasse 24, 3806 Bönigen gemeldet werden.

12. Haftung

12.1 Haftungsausschlüsse
Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter für dessen Handlung und Unterlassungen nicht.

12.2 Verzichtserklärung

Für Aktivitäten, die von Moryak ausgeführt werden ist es notwendig eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen.

12.3 Rettungs- und Bergekostenversicherung
Sämtliche im Falle einer Seenotrettung, Suche-und-Rettungsaktion, eines medizinischen Notfalles oder Unfalles entstehen Kosten, einschliesslich Behandlungs- und Krankenhauskosten sowie die Kosten des Rücktransportes in deine Heimat, gehen zu deinen Lasten, auch wenn der Einsatz durch Hightide bzw. seine Guides eingeleitet wurde oder sich im Nachhinein als nicht zwingend notwendig erweisen sollte. Wir empfehlen dir dringend den Abschluss einer Rettungs- und Bergekostenversicherung, die Such- und Rettungsaktionen auf See mit einschliesst.

12.4 Private Aktivitäten ausserhalb des Touren-/Kursprogramms
Hightide lehnt jegliche Haftung für private Aktivitäten ab, die ausserhalb des von uns gemäss Ausschreibung durchgeführten Programms entstehen. Dies schliesst Schäden an dir selbst, an anderen Personen wie auch Sachen ein.

Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere, aber nicht ausschliesslich, für:
Schwimmen, privates Paddeln und private Aktivitäten auf dem Wasser, vor, nach oder ausserhalb eines von Hightide geleiteten Programms, auch während der Mittagspause; Private Landaktivitäten wie Ausflüge, Klettern, Bergsteigen, Wanderungen, Velotouren;
Private Transporte zum oder vom Wasser, per PKW, Velo, ÖV oder zu Fuss;
Feuer machen, kochen, Nahrung zubereiten, Zelte aufstellen, Restaurantbesuche und andere
Aktivitäten; sowie alle anderen privaten Tätigkeiten (zu Lande wie zu Wasser) vor und nach dem von Hightide geleiteten Programm auf dem Wasser;
Schäden (Allergien, Lebensmittelvergiftungen etc.), die durch den Konsum von gemeinschaftlich zubereiteter Nahrung vor, während oder nach einem Hightide Programm hervorgerufen werden.

12.5 Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters oder der Aktivitätenleiterin, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringen vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmeenden, des Teilnehmers oder der Teilnehmerin (insbesondere Ziffer 8), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgen Teilnehme die Weisung des Veranstalters, bzw. des Aktivitätsleiters oder der Aktivitätenleiterin nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

12.6 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeine Vertragsbestimmungen strengere Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, gelangen diese zur Anwendung.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Gerichtsstand ist Interlaken.

14. Schlussbestimmungen – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, wird dadurch deren Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch ffür allfällige Lücken.

15. Änderungen
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Version der AGB.

Letzte Änderungen: 06.03.2023